Gesellschaft
   12 Monate

Volksbegehren gegen das Gendern wird von CDU-Fraktion unterstützt

Als Landesregierungspartner der Grünen in Baden-Württemberg darf die Südwest-CDU zwar nicht explizit im Landtag gegen das Gendern stimmen, jedoch möchte die Fraktion genderkonforme Sprache mit Hilfe eines Volksbegehrens verbieten lassen.

Ein Volksbegehren ist ein politisches Instrument der direkten Demokratie, mit Hilfe dessen es Bürgerinnen und Bürgern, nach Vorlage einer gewissen Anzahl an Unterschriften von Wahlberechtigten, gelingt beispielsweise Gesetzesentwürfe zur Behandlung in ein Landesparlament zu bringen. Ein Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking, welcher Mitglied der CDU ist, sammelt bereits seit März Unterschriften für ein Verbot von gendergerechter Sprache bei Behörden und eine diesbezügliche Einschränkung an Schulen. Diese Initiative wird von der Südwest-CDU unterstützt. So erklärt der CDU-Fraktionschef Manuel Hage diesbezüglich: „Der Inhalt des Volksbegehrens ist eins zu eins Beschlusslage der CDU-Landtagsfraktion“. „Klar finden wir den gut.". „Hier geht es auch um Wertschätzung. Die Inhalte des Begehrens unterstütze ich und teile sie." Der Gesetzesentwurf der Initiative umfasst folgende Formulierungen:

" §1 

(1)Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes verwenden bei der internen und externen Kommunikation ausschließlich das Amtliche Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis* in der jeweils geltenden Fassung und verzichten auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze (sog. Gendersprache).

(2) Entgegenstehende Regelungen werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

 

 §2

Prüfungsleistungen an Universitäten, Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft oder unter Aufsicht des

Landes dürfen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil sie entsprechend dem Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst wurden.

 

 §3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“

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